Programm einer demokratischen Partei
Entwurf und Arbeitsvorschlag von Herbert Flügel 07.04.2008
Programm der Volksdemokratischen Partei (VDP)
Programm
Allgemein:
Die Partei funktioniert basisdemokratisch, das heißt, dass alles von unten nach
oben erfolgt und fest gelegt, entschieden und vorbereitet und nicht von oben diktatorisch zur Absegnung dem Parteivolk vorgelegt wird. Mit dieser Form ist gewährleistet, dass alle Parteimitglieder in die politische Arbeit eingebunden sind und somit auch hinter den Parteitagsbeschlüssen stehen. Dieses ist unabänderlicher Bestandteil der Satzung und bindet alle Mandatsträger an die Beschlüsse.
Deutschland:
Die Volksdemokratischen Partei (VDP) tritt zu den Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen an, weil es endlich Zeit wird, der Demokratie, im wahrsten Sinn des Wortes, zur Umsetzung zu verhelfen. Für uns steht an erster Stelle das Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger und nicht der Wirtschaft oder gar des Kapitals. Nicht, wie andere Parteien sagen, wollen wir eine Abgrenzung zum Kapital, sondern eine sinnvolle und sich ergänzende Zusammenführung von Kapitalismus und Sozialismus. Beide bedingen einander und wenn ich das Eine, den Kapitalismus, eliminiere, dann lösche ich gleichzeitig auch das Andere, den Sozialismus, aus. Damit nun aber der Mensch existieren kann, benötigt er beides und daher ist es nur logisch und konsequent wenn man beides in eine ständige gemeinsame Form überführt. Dieses ist unser Auftrag und Ziel.
Wir wollen eine durchschaubare und in allen Belangen öffentliche Politik, vom Rathaus bis ins Kanzleramt. Demokratie, also Volksherrschaft, ist für uns nicht nur ein Wort, mit dem wir Stimmen fangen wollen und ansonsten kann es uns gestohlen bleiben, sondern Auftrag, welcher im täglichen politischen Leben umgesetzt werden muss. Demokratie findet bei uns nicht nur an den Wahltagen statt, sondern die Bürgerinnen und Bürger sind in allen politischen Angelegenheiten beteiligt und soweit sie es wollen auch eingebunden.
Verfassung:
Hier werden wir das Volksbegehren und den Volksentscheid sowie die Volksbefragung als unumstößlichen Artikel in der Verfassung festschreiben. Nach unserer Auffassung kam kein Parlament über Dinge des Volkes entscheiden, ohne es vorher erschöpfend darüber aufgeklärt und befragt, sowie an der Entscheidung beteiligt zu haben. Der Volksentscheid ist für jedes Parlament bindend.
Das Grundgesetz wird umgearbeitet und als Verfassung allen Deutschen zur Beratung
und Abstimmung vorgelegt. Ist die neue Verfassung von mehr als 80 Prozent der Deutschen bejaht worden, wird sie neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ) welches noch speziell ausgearbeitet werden muss, als alleinige gesetzliche Grundlage für die Rechtsprechung und Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland gelten. Verfassung und BGB werden die Gesetzgebung und Rechtsprechung binden und überprüfbar machen, zugleich werden sie die einzige Gesetzesgrundlage für die Rechtsprechung in Deutschland.
Europäische Interessen und Gesetze treten hinter den Deutschen zurück. Im Interesse
des Weltfriedens beteiligt sich Deutschland in Europa an wirtschaftlichen, finanztechnischen und sozialen Bündnissen, solange sie nicht deutsche Interessen verdrängen und mit den grundsätzlichen Forderungen aus diesem Parteiprogramm kollidieren. Europa ist kein föderalistischer Staatenbund, wie zum Beispiel die Bundesrepublik, und somit hat Europa einen zweitrangigen Stellenwert.Rente und Arbeitslosenversicherung;
Wir werden eine neue Form der Renten- und Arbeitslosenversicherung einbringen, die dann "Daseinssicherung" heißen wird.
Arbeit für alle kann es leider nicht geben, da diese Arbeit, beziehungsweise der Markt
für diese Produktionen nicht vorhanden ist. Die gegenwärtige Arbeit auf alle zu verteilen, würde die Produkte unnötig teuer machen, die dann weiterhin keiner mehr kaufen kann und somit noch mehr Arbeitslose produziert. Es muss also zwingend eine neue Form der Daseinssicherung geschaffen werden, die es allen ermöglicht am Konsumleben teilzuhaben, ohne nennenswerte Einbußen und ein menschenwürdiges Dasein führen zu können.
Mit dieser neuen Daseinsvorsorge haben die Bürgerinnen und Bürger die Wahl ob sie
mit der vorhandenen Absicherung ihr Leben meistern können und wollen, oder ob sie lieber einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollen.
Junge Ehepaare können im Fall der Geburt entscheiden wer von beiden die Erziehung
übernimmt und daher Zuhause bleibt. Der Partner, der die Erziehung übernimmt, erhält die Leistungen aus der neuen Renten- und Arbeitslosenversicherung unabhängig vom Einkommen des anderen Partners und daraus wird, wie bei jedem Arbeitnehmer, in seine Rentenversicherung eingezahlt.
Diese Daseinssicherung werden wir unverzüglich ins Leben rufen, beziehungsweise die dafür notwendigen Gesetze auf den Weg bringen.
Kommunikationsfreiheit:
Der Staat hat die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger über alle Dinge des täglichen Lebens und der politischen Vorgänge zu informieren. Um dieses Ziel umzusetzen und
der Anforderung nachzukommen bedient er sich der Kommunikationseinrichtungen Telefon, Radio, Fernsehen und Internet.
Damit dieses reibungslos erfolgen kann, verpflichtet sich der Staat diese Einrichtungen dem Volk kostengünstig und ohne jegliche Einschränkung zur Verfügung zu stellen.
Alle Maßnahmen, die der Sicherheit dieser Einrichtungen dienen obliegen dem Staat und dafür zahlt der Benutzer einen monatlichen Beitrag, welcher nicht höher sein darf
als 15 Prozent des kleinsten ermittelbaren Einkommens. Weitere Kosten entstehen nicht, es sei denn fiir private Anbieter, was jedoch jedem selbst überlassen ist.
Familienpolitik:
Wir wollen wieder die Familie in den Mittelpunkt der Gesellschaft stellen, damit jedes Kind nicht nur ein Zuhause sondern auch eine gesellschaftliche Geborgenheit hat.
Die Familie ist die kleinste Zelle der Gesellschaft, hier entsteht, unter der Obhut des Staates, erstes gesellschaftsfähiges Verhalten.
Wir dürfen nicht, wie zur Zeit, von naturgegebene menschliche Strukturen abheben oder sie auch nur verwässern, denn dann geben wir uns selbst auf. Kern der Gesell schaft ist und bleibt die Familie, denn nur so kann sichergestellt werden das Gleichstellung und Gleichberechtigung auch wirklich verinnerlicht werden. Mit und durch die Familie haben wir auch die Garantie, dass wir über kurz oder lang dem Rechts-radikalismus Herr werden. Jegliche Form der Zurückdrängung der Familie gibt den Fängern der rechtsradikalen Szene einen zu großen Raum in dem sie wirken können. Nur mit der Familie können wir diesen Sumpf austrocknen. Wo anders, als in der Familie werden die Geschlechter so gefordert, dass sie sich einander ergänzen können und müssen.
Schon die Geschichte der Menschheit beweist diese These, denn alle Hochkulturen, wie die der Inka, Maya, Griechen, Römer und alle heißen, gingen unter, weil sie dieses Naturgesetz der Familie verließen und missachteten.
Religion:
Religionen, sofern sie sich auf die Verkündigung friedlicher Werte und mit der christlichen Lehre wie mit dem Grundgesetz vereinbaren lassen, sind zuzulassen und
zu fördern.
Religionen, die bei ihrer Einordnung diesen Kriterien nicht stand halten, eher als getarnte Ideologien anzusehen sind, werden verboten. Personen die solchen Religionen anhängen, werden des inneren Friedens wegen entweder in ein Land ihrer Wahl oder in ein Land ausgewiesen, in dem diese Religion, der sie anhängen, Anwendung findet.
Bis zu dem Tag, wo dieses geschieht, dürfen sie frei und unter staatlicher Aufsicht ungehindert hier leben. Die Ausübung ihrer Religion bleibt jedoch, aus Sicherheitsgründen, untersagt. Hierunter fällt, nach heutigem Wissensstand, der Islam.
Nicht nur das die inneren Werte konträr zum Christentum steht, lässt sich nicht einmal ein Annähernd erkennen. Zudem widerspricht der Islam unseren Zielen von der Geschlechterneutralität, Demokratie und Achtung des Andersdenkenden.
Religion hat grundsätzlich kein Regierungsrecht oder Mitspracherecht bei der allgemeinen schulischen Bildung,von Regierungen oder bei der Aufstellung von politischen Programmen und Parteien.
Jeder Versuch von religiösen Führern die politische Macht zu übernehmen ist unverzüglich zu unterbinden.
Gleiches gilt auch für das Militär.
Überall wo Religionen an Regierungen beteiligt sind oder waren, hat sich dort die Ungerechtigkeit überproportional ausgebreitet und immer wieder zu Ausgrenzungen von Volksgruppen oder Geschlechtern geführt. Da Religionen aus nicht erklärlichen Gründen oft zu unsozialen und geschlechtsspezifischen Ungerechtigkeiten neigen, ist ihnen der Zugang zur Politik zu verwehren. Dieses soll sie aber nicht an ihrer Rolle des Mahner hindern oder gar dazu beitragen sie auf zu geben.
In gleicher Weise ist Religion kein allgemeines Schulfach. Für religiöse Bildung ihrer
Kinder sind ausschließlich die Eltern verantwortlich. Es bleibt den Religionen unbenommen, mit den Eltern Vereinbarungen dahingehend zu treffen, dass die jeweilige Religionsgruppe die religiöse Erziehung verantwortlich übernimmt.
Diese Ausbildung ist dem Staat anzuzeigen und von ihm zu überwachen und sicherzustellen, dass die Ausbildung im Rahmen der Gesetze erfolgt.
Steuern:
Um den Staat, die Bundesländer und Gemeinden auch in Zukunft erhalten zu können,
benötigen wir dringend ein neues Steuersystem, welches wir auf den Weg bringen werden. Dieses System wird sich am Verdienst und den Unterhaltskosten orientieren, die die Bevölkerung, einschließlich der Wirtschaft, zu bewältigen hat.
Auf alle Fälle wird es in diesem System keine Steuererklärungen mehr geben. Jeder, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, weiß schon heute was er morgen an Steuern zu leisten hat und kann somit seine Finanzplanung exakt gestalten.
Steuereinnahmen erfolgen durch die Kommunen. Hierzu werden die Finanzämter so aufgeteilt beziehungsweise ergänzt oder neu geordnet, daß an jedem Ort soviel Personal vorhanden ist, damit jährlich alle Betriebe dahingehend geprüft werden, ob sie auch ihrer Verpflichtung zur Abführung der jeweiligen Steuern nachgekommen sind. Sodann hat jedes Finanzamt die Pflicht, die Einnahmen wie folgt aufzuteilen und an die zuständigen Kassen weiterzuleiten. 60 Prozent der Steuereinnahmen bleiben bei der jeweiligen Stadtkasse und je 20 Prozent gehen an die Kasse des Bundeslandes, in dem der Ort des einnehmenden Finanzamtes liegt und 20 Prozent an die Bundeskasse.
Börsenspekulationen, weil sie oft Arbeitsplätze vernichten oder vernichtet haben, werden mit einer noch festzusetzenden Steuer belegt, denn an der Börse werden durch das Verkaufen und Kaufen von Aktien nicht nur Arbeitsplätze, sondern oft auch ganze Betriebe dem maximalen Gewinn geopfert, das heißt vernichtet.
Jeder Arbeitsplatz der von einer Maschine verdrängt wurde oder wird, muss über die Steuer die Daseinsvorsorge finanzieren helfen. Es wird also eine Maschinensteuer eingeführt.
Bildung:
Wir werden ein neues, für alle Bundesländer einheitliches Schulsystem einführen. In diesem Schulsystem wird es Spezialschulen wie Gymnasium und Realschule nicht mehr geben, sondern es werden nur noch Gesamtschulen eingerichtet, in denen die Kinder vom ersten bis zum letzten Tag eine Schule besuchen und diese mit einem zeitlich zugeordneten Abschluss, nach eigener Wahl, verlassen können.
Das Lehr- wie Leistungsangebot ist an allen Schulen einheitlich, sodass die Schüler problemlos von einem Ort an den anderen wechseln können. Ein besonderes Schulgesetz wird die einzelnen Schulstufen regeln.
Mit allen Schulabschlüssen ist der Zugang zu den Universitäten möglichen, sofern der Bewerber für sein Studienfach berufliche Vorkenntnisse nachweisen kann. Für das Studium ist in Zukunft nicht mehr der schulische Abschluss ausschlaggebend, sonder die berufliche und menschliche Qualifikation. Somit kann ein Studium nur noch ergänzend zu einer schon abgeschlossenen beruflichen Ausbildung erfolgen.
Das Umsteigen auf andere Fachrichtungen kann nur über die berufliche Vorausbildung erfolgen.
Das Beamtentum für alle Lehrer, einschließlich der Hochschullehrer, wird aufgehoben. Sie sind fortan Angestellte des jeweiligen Landes in dem sich die Schule/ Hochschule befindet.
Für bestimmte Berufsausübungen wird das Studium Voraussetzung, versteht sich aber
in diesem Punkt als höher Qualifikation einer vorausgeübten Fachrichtung, die mit einer entsprechenden Lehre abgeschlossen wurde. So kann jemand die Ausbildung zum Anwalt durchlaufen haben, jedoch als Richter benötigt er dann das Studium, welches er erst nach absolvierter Anwaltslehre aufnehmen kann.
Richter kann nur jemand werden, der den Beruf des Anwalts gelernt hat, als Anwalt mindestens 5 Jahre gearbeitet hat und in dieser Zeit alle juristisch anfallenden Fälle behandelte und das juristische Studium absolviert hat.
Das Gleiche gilt auch für Ärzte. Arzt kann nur der werden, der zunächst eine Ausbildung in den pflegerischen wie therapeutischen Berufen absolvierte und dann das medizinische Studium anschließt. Dieses Studium verkürzt sich dadurch um mindestens zwei Jahre. Die Qualifizierung zum Facharzt erlangt der Kandidat nur durch eine mehrjährige ausbildungsähnliche Tätigkeit bei einem entsprechenden Facharzt.
Energieversorgung;
Die Energieversorgung wird ausschließlich auf regenerative Formen abgestellt. Innerhalb dieser haben absoluten Vorrang die Formen, die keine Umweltbelastungen befürchten lassen oder definitiv darstellen.
Atomenergie wird abgelehnt und ist unverzüglich aufzugeben.
Da es sich gezeigt hat, dass die Energieversorgung durch private Anbieter nicht funktioniert, wird diese in Zukunft ausschließlich Aufgabe der Kommunen sein. Gleichzeitig wird es den Kommunen untersagt, diese Aufgabe je wieder zu privatisieren. Die Preisgestaltung für die gelieferte Energie darf nicht mehr als 10 Prozent des kleinsten ermittelbaren Einkommens ausmachen.
Arbeitsmarkt:
Da leider nicht für alle die Arbeit vorhanden ist, die eine Vollbeschäftigung garantieren könnte, muss die vorhandene Arbeit und die zu schaffende Arbeit so aufgeteilt werden, dass sich für Männer und Frauen gleichwertig die Möglichkeit ergibt, den notwendigen Unterhalt durch Arbeit zu erzielen. Hierfür sollten keine schon in der Vergangenheit gescheiterten Modelle neu angedacht werden, wie zum Beispiel zwei teilen sich einen Arbeitsplatz oder ähnliche skurrile Wege, sondern es können nur echte Arbeitsplätze entstehen, wenn die Arbeitszeit so gesenkt wird, dass dann durch den Auftragsdruck ein echter zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden muss. Gleichzeitig wird per Gesetz geregelt, dass Überstunden nur in echten Notfällen - die genau definiert werden wie z. B. plötzlicher hoher Krankenstand - geleistet werden dürfen und unverzüglich nach Ende des Notstandes entweder durch Freizeit oder finanziell ausgeglichen werden. Müssen. Der finanzielle Ausgleich darf zu keiner Einkommensminderung führen. Hierfür ist ein Gesetz zu erarbeiten, welches folgende Punkte regelt:
1. Die Arbeitszeit wird zunächst auf 30 Stunde wöchentlich als Höchstarbeitszeit festgeschrieben.
2. Der Lohn wird in diesem Fall nicht nach unten korrigiert. Die Arbeitszeit mit 30 Stunden die Woche ist 100 Prozent des Lohnes/ Gehalts Lmd so verhält es sich auch mit der Auszahlung. Folglich beziehen sich ab sofort alle Auszahlungsberechnungen auf 30 Stunden als Hundert.
3. Zu erst werden all die eingestellt, die ihren Unterhalt entweder nicht selbst verdienen oder der Verdienst zur Zeit so gering ist, dass er unterhalb des zur Sicherung des Unterhaltes notwendigem liegt. Ist diese Gruppe eingestellt und es besteht weiterer Bedarf an Arbeitnehmern, dann werden die eingestellt, wo ein Verdiener zur Zeit den notwendigen Unterhalt gerade so eben verdient. Sollte noch weiterer Bedarf an Arbeitskräften bestehen, dann können auch die eingestellt werden, dessen bisheriger Verdienst wesentlich über dem des notwendigen Unterhaltes liegt.
4. Um die Einhaltung dieser Kriterien zu gewährleisten, wird in jedem Ort ein Amt eingerichtet, welchem alle die hier relevanten Daten gemeldet sind und werden. Jede Gemeinde mit 1.000 Einwohner und mehr hat ein solches Amt einzurichten. Gemeinden, die unterhalb dieser Größe liegen schließen sich innerhalb dieser Größenvorgabe zusammen. In einem noch näher zu beratendem Gesetz ist festzuschreiben, dass Betrieben, die mehr als 3 Beschäftigten Arbeit geben, bei der Preisfestsetzung die Regel gilt, dass nur nach dem minimalstem Preis gesucht werden darf, der den Betrieb und die Arbeitsplätze erhalten hilft. Wir müssen endlich begreifen, dass ein drastisches Drehen an der Preis-Lolmschraube keinem hilft, sondern alle am Ende nur die Verlierer sind.
Wie wir schon zur Zeit beobachten können, gehen durch dieses idiotische Verhalten Jahr für Jahr Arbeitsplätze wie auch ein Betrieb nach dem anderen den Bach hinunter, weil eben keiner mehr die exorbitanten Preise bezahlen kann. Am Ende dieser Schraube steht dann wieder einmal ein Krieg, welcher alles aber auch wirklich alles vernichten wird.
Noch können wir dieses durch eine vernünftige Wirtschaftspolitik und einer Wende in
der Politik allgemein abwenden, also machen wir es auch.
Umwelt- und Naturschutz:
Hier, in der Umwelt und Naturpolitik steckt eine Menge Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die wir noch nicht einmal annähernd angedacht haben. Umwelt und Natur sind zwei Begriffe die man nicht trennen kann. Naturschutz hilft der Umwelt und umgekehrt, deshalb erhalten beide einen unaufhebbaren Artikel im Grundgesetz oder besser gesagt in der neuen Verfassung. Oberste Aufgabe des Umwelt- und Naturschutzes wird es sein, die Sünden der Vergangenheit zu beheben, soweit es überhaupt noch möglich ist und für die Zukunft Wege der Energiegewinnung und Versorgung zu schaffen, die der Verantwortung für diese Erde und den Menschen heute, morgen und in ferner Zukunft auch wirklich gerecht werden.
Erneuerbare Energie als Grundlage ist hier genauso selbstverständlich wie die gefahrlose Entsorgung derer und anderer Schadstoffe. Es wird gesetzlich geregelt, daß niemand die Zulassung für irgendwelche Anlagen, Tätigkeiten und oder Betriebe bekommt, ohne das er im Voraus die Entsorgung eventuell anfallender Schadstoffe als gesichert und gefahrlos nachhaltig belegen kann.
Besteht auch nur der leiseste Zweifel hieran, so ist die Zulassung zu versagen. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb als solchen. Ist zu befürchten, dass während der Betriebszeit oder während der Laufzeit der Genehmigung eine, wen auch latente, Gefahr für die Menschen, Umwelt oder Natur zu befürchten ist, wird keine Genehmigung erteilt.
Es wird endlich umgesetzt, dass die Erde nur so gut sein kann wie wir sie erhalten und pflegen. Die Natur gibt uns die Grundlagen für unser Leben und Dasein, geben wir ihr die Freiheit um zu funktionieren, damit wir, damit unsere Kinder und Kindeskinder leben können.
Europa:
Im Zuge der europäischen Vereinigung wird sich die VDP auch an den Wahlen zum Europa Parlament beteiligen. Egal wie der Ausgang dieser Wahlen sein wird, eine Fraktion oder gar Koalition wird es hier für die VDP nicht geben, es sei denn, dass der sich anbietende Partner eine sehr hohe Übereinstimmung mit diesem Programm erkennen lässt und überzeugend die Umsetzung dieser Ziele in der mit ihm ein zugehenden Regierungskoalition übermittelt.
Das derzeitige Europa ist so, wie es sich darstellt, nicht das Europa, in dem die VDP ihr Zuhause, im Verbund mit anderen Parteien, sieht. Sollten andere europäische Länder ein Interesse an der Übernahme unserer Ziele und Politik haben und wünschen sie eine Parteibildung nach diesem Vorbild in ihrem Land, werden wir uns diesem Wunsch natürlich nicht verschließen, sondem an der Verwirklichung kräftig mitarbeiten.
Europa, wegen sprachlicher, kultureller und religiöser Unterschiede, kann niemals zu einem föderalistischen Staat, wie zum Beispiel die Bundesrepublik, aufsteigen und somit liegen die Aufgaben auf rein wirtschaftlichem Gebiet. Hierfür spricht auch die Vielzahl der Nationalitäten und die nationalen Identifikatoren der einzelnen Menschen.
Europa hat ein Chance auf Frieden nur dann, wenn die Völker es lernen sich auf Dauer zu akzeptieren und die Notwendigkeit des länderübergreifenden Handels erkennen. Alle nationalistischen Umtriebe und Unterströmungen gilt es zu beseitigen und zu bekämpfen. Nicht nur der Kapitalismus sondern auch der Nationalismus beinhalten, so zu sagen als Kern, den Krieg. Wir wollen diese Tendenzen überwinden und vergessen machen.
Gleichzeitig gilt fiír uns aber auch das Europa seine Grenzen hat und nicht überall Europa ist. Wer als Europäer die Türken nach Europa ziehen will, der verkennt einige
trennende Fakten, die sich nicht wegdiskutieren lassen. Es sind religiöse wie auch kulturelle Barrieren vorhanden, die sich nicht von heute auf morgen abstellen lassen. Ein friedliches Neben- und Miteinander in den bekannte Grenzen und Distanzen ja. Laßt uns Handel und wirtschaftlichen Verkehr miteinander haben und respektieren wir uns gegenseitig in unserer Verschiedenheit, dann kann Frieden auf Erden werden.
Bundeswehr/Militär :
Zunächst ist festzustellen, dass die Bundeswehr eine reine Verteidigungsarmee Deutschlands ist. Sie ist zum Schutze der deutschen Bevölkerung, der deutschen Grenzen und Hoheitsgebiete aufgestellt, daher überwacht sie hierzu alle Gebiete und Räume innerhalb des Staates, die einer Gefährdung ausgesetzt sind oder sein können. Hierzu zählen jedoch keine Regionen im Ausland.
Bundeswehreinsätze im Ausland, egal wie sie allgemein legitimiert werden, sind abzulehnen und unmöglich. Deutsche Interessen im Ausland werden ausschließlich auf friedlichem Wege vertreten, zum Beispiel durch unsere Botschaften. Man kann keinem fremden Volk Frieden mit der Waffe in der Hand bringen. Gebe ich nämlich heute Brot mit der Pistole, baue ich Hass und Abneigung auf, somit kommt derjenige mir morgen mit dem Gewehr.
Humanitäre Hilfe leisten die bei uns ansässigen Einrichtungen, die dahingehend aufgestellt sind oder aufgestellt werden. Technisches Hilfswerk, rotes Kreuz und wer sich sonst noch dazu gesellt, sind alles Einrichtungen die mit friedlichem Outfit kommen und somit keine neuen Aggressionen aufbauen. Nur neoliberale Parteien und von der Wirtschaft, besonders aber von der militärischen Industrie dominierte Staaten und Gesellschaften glauben Frieden mit Waffen schaffen zu können, weil sei immer irgendwo einen Krisenherd für ihre Produkte benötigen und Frieden ganz anders definieren, als es das Wort zulässt.
Zu humanitärer Hilfe und Katastropheneinsätzen im Inland kann die Bundeswehr jederzeit herangezogen werden. Diese Hilfen gehören mit zum Schutz, zu dessen Zwecken sie aufgestellt ist.
Die Bundeswehr ist eine Berufsarmee. die Wehrpflicht gilt als abgeschafft, da sie noch nie neutral und gerecht war und nie alle davon betroffen wurden. Zur Wehrpflicht wurden alle per Gesetz verpflichtet, doch gezogen wurde nur ein geringer Anteil und der musste dann auch noch oft einen Dienst versehen, den er gar nicht wollte für ein Geld, welches weder hinten noch vorn genug war. In der Berufsarmee hingegen stehen nur Männer und Frauen die auch wirklich durch Überzeugung dort hin wollen.
Durch entsprechende Gesetze muss sichergestellt werden, dass sich das Militär nicht verselbstständigt. Diese Gesetze, wie auch BGB und Grundgesetz, können nur mit einer neunzig prozentigen Mehrheit und einem dementsprechenden Bürgerentscheid geändert werden.
Mandate/ Abgeordnete:
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Parlamente kleiner und somit kostengünstiger werden. So bekommen die Parteien fiir jeden vollen Prozentpunkt, den sie bei Wahlen gewinnen, einen Sitz in dem jeweiligen Parlament. Hierdurch entfällt das Gezerre wegen sogenannter Überhangmandate und die Parlamente haben eine überschaubare Zahl von Abgeordneten.
Der Kreistag wird abgeschafft und die von ihm bis heute wahrgenommenen Aufgaben und Geschäfte übernimmt die Samtgemeinde. Innerhalb der Bundesländer können sich bis zu zehn Gemeinden zu einer Samtgemeinde zusammenschließen. Ferner wird geregelt, daß jeder Abgeordnete, auf einer Ebene, nur l mal wiedergewählt werden darf. Dieses heißt, er hat jeweils nur 2 Amtsperioden als Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeister, Landtagsabgeordneter usw., dies gilt auch in umgekehrter Reihenfolge. Er kann, sofern er von der Partei bestellt und dann gewählt wird, die politischen Ämter von unten nach oder oben nach unten gehen.
Sodann wird das Wahlrecht dahingehend geändert, dass die Wählerinnen und Wähler eines Wahlkreises das Recht bekommen, ihren Abgeordneten direkt abwählen zu können. Jeder Abgeordnete wird mit der Annahme seiner Wahl verpflichtet einmal im Quartal in seinem Wahlkreis zu erscheinen und Rede und Antwort zu stehen. Kann ihm eine Verletzung dieser Pflicht dreimal (3) unentschuldigt in Folge nachgewiesen werden, so ist er abgewählt und ein Nachfolger durch den Wahlkreis zu bestimmen.
Des weiteren kann er abgewählt werden, wenn er andere Ziele und Wahlvorgaben im Parlament vertritt, betreibt oder gegen die Interessen der Mehrheit seines Wahlkreises arbeitet. Hierfür muss ein Antrag auf Amtsenthebung von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten dem Parlamentspräsidenten eingehen. Daraufhin wird dann eine Wählerbefragung erfolgen, die mit mindesten 75 Prozent die Abwahl bestätigt. Ist dies der Fall, so ist unverzüglich eine Nachwahl durchzuführen.
Abgeordnete, die aus dem Dienst ausscheiden, erhalten die Rente nach dem neuen System. Übergangsbezüge oder andere derzeit lukrative Abfindungen und Zahlungen. Gleiches gilt für Minister und andere Regierungsangehörige.
Beamte, die ein Abgeordnetenmandat übernehmen scheiden aus dem Dienst aus. Eine Freistellung vom Dienst unter Freihaltung des Dienstposten gibt es nicht mehr. Es wird ihnen jedoch eingeräumt, wenn sie nach der Amtszeit als Abgeordneter wieder in den Staatsdienst möchten, dass mit der untersten Stufe ihrer Laufbahn wieder anfangen können. Eine Probezeit entfällt. Hiermit wird verhindert das sich sogenannte Lobbys bilden und bestimmte Berufsgruppen sich auf illegalem Wege über die Parlamentsarbeit Vorteile verschafft.
Ferner ist bei der Besetzung der Mandatslisten darauf zu achten, dass sich eine gesunde Mischung aus der gesamten Bevölkerung widerspiegelt. Es ist absolut zu verhindern, dass sich schon bei der Wahlliste eine überproportionale Mandatierungen bestimmter Bildungs- und Berufsrichtungen herauskristallisiert.
Gesundheitswesen:
Die Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner Deutschlands ist oberste Staatspriorität! Hierzu hat der Staat alle nur erdenklichen Wege und Möglichkeiten zu nutzen. Die Kosten dafür werden zunächst aus dem Steuertopf aufgebracht. Sollte dies nicht ausreichen, so wird es eine allgemeine Krankenversicherung geben. Die hierfür notwendigen Gesetze werden wir erarbeiten und unverzüglich vorlegen. Es wird daher eine fiír alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gültige Krankenversicherung geben. Diese kann, jeder nach eigenem Gutdünken, durch eine Privatversicherung aufstocken beziehungsdweise ergänzen.
Grundsätzlich jedoch gilt, daß das vom Staat und der allgemeinen Krankenversicherung angebotene und bezahlte Gesundheitssystem keine Lücken aufweisen darf.
Es sind keine Therapien oder Behandlungsformen auszuschließen, es sei denn, sie stehen der Gesundheit nachweislich im Wege, oder sind ihr abträglich..
Behandlungen erfolgen ausschließlich kostenlos, es sei denn der Patient fordert Leistungen oder Zuwendungen, die nicht als allgemein gültig abgedeckt sind.
In einem Dreijahres Rhythmus wird der bestehende Leistungskalender überprüft und notfalls ergänzt. Einmal aufgenommene Leistungen können nur unter ganz besonderen, die Untauglichkeit belegenden Gründen gestrichen werden. Leistungen, die über diesen Katalog hinaus gehen, müssen privat gesondert versichert oder aus eigener Tasche bezahlt werden.
( Zum Beispiel: Einzelzimmer, besondere Form und Art der Verpflegung, so fern sie nicht medizinisch bedingt ist, Zimmerausstattung die über das normale Maß hinaus geht usw.)
Die gesundheitliche Versorgung erfolgt in medizinischen Stützpunkten. Medizinische Stützpunkte sind Häuser in einem Ort, von dem ein Einzugsgebiet von 10.000 Einwohner bedient werden kann, die diesen Stützpunkt innerhalb von 20 Minuten - bei stärkstem Verkehr - erreichen können. In diesen Häusern sind alle medizinischen Abteilungen vertreten und werden über eine Rezeption und Verwaltung gesteuert. Diese Häuser haben fiír akute Fälle, die unverzüglich medizinische Betreuung benötigen, eine der Einwohnerzahl entsprechende Bettenabteilung. Hier können auch stationäre Kurzbehandlungen, mit einer Verweildauer von bis zu 14 Tagen erfolgen. Patienten, die über die akut Versorgung hinaus behandelt werden müssen, sind nach Stabilisierung unverzüglich in das dafür vorgehaltene Spezialkrankenhaus zu verlegen. Diese Krankenhäuser werden zunächst fiir die politischen Landkreise eingerichtet und haben ihrer Spezifikation entsprechende Kurabteilungen angegliedert.
Medikamente und Impfungen:
Es dürfen nur noch Medikamente und Impfmittel zugelassen werden und zur Anwendung kommen, wenn sie
a) hundertprozentig nachgewiesen wurden, dass sie auch tatsächlich nur und ausschließlich nur bei den angeführten Erkrankungen helfen.
b) Für die Zulassung eines Medikaments gibt es eine nationale Zulassungsstelle, die mit entsprechendem Fachpersonal besetzt ist und ausschließlich die Medikamente überprüft wie auch die Einhaltung der Reinhaltung. Diese Überprüfung geschieht stichprobenartig bei den Pharmabetrieben, den Apotheken, den Ärzten und den Patienten.
c) Es wird eine medizinische Behörde eingerichtet, die ausschließlich zu überwachen hat, ob es gesundheitliche Probleme für die Gesundheit der Bevölkerung zu erwarten gibt oder aufgetreten sind. Dieser Behörde, ausschließlich dieser Behörde, obliegt es, den nationalen gesundheitlichen Notstand auszurufen.
d) Mediziner, Forscher oder sonstige Personen, die in Bereichen tätig sind, die die Gesundheit der Bevölkerung tangieren, oder in sie hineinstrahlen können, werden in einem gesonderten Register geführt. In diesem Register werden Auszeichnungen wie Rügen registriert. Hat eine Personen eine Rüge eingetragen, ist ihr automatisch die Qualifikation für den gerügten Bereich abgesprochen. Eine spätere Wiederqualifikation ist nicht ausgeschlossen, kann jedoch erst nach einer Sperre von Jahren beantragt werden. Hierüber befindet ein Qualifikationsausschuss.
e) Pharmabetriebe die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten, gegen ethische und menschliche Ordnungen.
Kranken- und Altenpflege:
Wir werden ein völlig neues Pflegegesetz und Pflegesystem schaffen. Hierzu werden alle Bürgerinnen und Bürger, ohne Ausnahme, in der Pflegekasse versichert sein, denn die Pflegebedürftigkeit kann jeden, ob arm oder reich, treffen.
Es wird eine generelle Begrenzung der Anzahl der Plätze einer Einrichtung geben und einen bundesweit einheitlichen Pflegeschlüssel.
Ferner wird wird ein Bundesamt eingerichtet, welches die Pflegesätze einheitlich festsetzt. Hierfür melden die Pflegeeinrichtungen jährlich bis zum 31.12. eines jeden Jahres ihre Kostenaufstellungen für das abgelaufene Jahr an dieses Amt. Die neuen Sätze sind bis zum 31.01. eines jeden Jahres bekannt zu machen.
Diesem Amt obliegt dann auch die laufende Überprüfung der wirtschaftlichen Führung der Einrichtungen, wie auch die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung des Pflegeschlüssels.
Dieses Amt übernimmt ferner alle Aufgaben, die derzeit vom medizinischen Dienst der Krankenkassen ausgeführt werden.
Der medizinische Dienst wird sodann eingestellt.
Das Personal des neuen Amtes für Kranken- und Altenpflege setzt sich ausschließlich aus gelernten und examinierten Kräften dieser Berufsgruppen zusammen.
Berufsfremde Gruppen, insbesondere Versicherungen aller Arten, haben weder einen Zugang noch ein Mitspracherecht.
Medizinische Forschung;
Die medizinische Forschung wird ausschließlich unter staatlicher Aufsicht beziehungsweise durch den Staat erfolgen und wird ausschließlich an Universitäten stattfinden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass diese Erkenntnisse allen Menschen sofort und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stehen und kein kommerzieller Unfug oder gar Missbrauch getrieben wird.
Der Erforschung, Krankheiten mit Genveränderung oder Genmanipulation zu bekämpfen oder gar so Krankheiten auszuschließen wie auch zu heilen wird Vorrang geben. Hierbei ist sicher zustellen, dass dafür weder Leben vernichtet oder besonders gezüchtet werden muss. Die Forschung erfolgt allein an vorhandenem Material von freiwilligen Spendern, oder infolge gewonnenem Materials von Untersuchungen Erkrankter.
Es wird explizit verboten und unter Strafe gestellt, für diese Arbeiten irgendwelches lebendes Material zu verwenden, zu verwerten oder gar zu zu züchten. Genveränderung/ Genmanipulation ist nur dann zulässig, wenn sie nachweislich ausschließlich Ausrottung von Missbildungen und Krankheiten dienen und dabei die Gesundheit wie das Wesen des Menschen nicht berühren oder gar verändern.
Verkehr:
Der Schwerlastverkehr wird generell auf der Schiene stattfinden. Das Schienennetz ist daher so auszubauen, beziehungsweise wieder in Betrieb zu nehmen, dass jeder Ort über die Schiene zu erreichen ist. Schwerlastverkehr auf der Straße ist somit nur noch vom Endbahnhof zum Endverbraucher auf der kürzesten Strecke zulässig.
Das Autostraßennetz ist ausreichend vorhanden und dahingehend auszubauen, dass es
dem anfallenden PKW-Auflommen gerecht wird. Alle diese Straßen sind ausschließlich mit in beide Richtungen führende Radwege auszustatten. Diese Radwege sind so zu gestalten, dass dort Radfahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h fahren können, ohne langsamere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu behindern. Dort wo solche Radwege vorhanden sind, dürfen Fahrräder, Mofas und Motorroller bis 60 km/h nicht auf der Straße fahren. Dieses dient der Verkehrssicherheit.
Für die Kraftfahrzeuge gilt, dass Motoren zu entwickeln sind, die umweltfreundlich, schadstoffarm und ein Leistungslimit von 160 km/h haben. Fahrzeuge, die Geschwindigkeiten über 160 erreichen, dürfen nicht mehr zugelassen werden. Es hat sich herausgestellt, dass die derzeitige und künftige Verkehrsdichte Geschwindigkeiten über diesen Bereich hinausgehend nicht rechtfertigen und die Kraftfahrzeugführer in der Masse den Anforderungen solcher Geschwindigkeiten nicht gewachsen ist. Wir wollen nicht mehr sondern weniger Verkehrstote auf unseren Straßen.
Das erklärte Ziel ist der total schadstofflose Motor.
Wirtschaft:
Wer sich selbstständig machen will oder einen bestehenden Betrieb übernehmen möchte, der muss lediglich nachweisen, daß a) diesen Beruf erlernt hat und darin bis zum vorbezeichneten Ereignis in diesem Beruf tätig war. b) Als weiteren Nachweis muss er die finanzielle Absicherung seiner Unternehmung schlüssig für fünf (5) Jahre
darlegen. Wenn nicht genügend Eigenkapital (was in der Mehrzahl der Fälle sein wird) vorhanden ist, kann eine nachprüfbare und nicht sittenwidrige Bankenfinanzierung als ausreichend angesehen werden.
Betriebe, die bei Kontrollen dadurch auffallen, dass sie zu viele Überstunden und im Verhältnis zu den Aufträgen, zu wenig Personal haben, werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Prozent Bruttojahresumsatzes belegt. Diese Betriebskontrollen erfolgen zunächst jährlich.
Hinsichtlich der Gewerkschaften werden wir auf ein Umdenken hinwirken und zwar derart, dass in Vertragsverhandlungen zu den Tarifen das Gewicht nicht mehr auf ausschließliche Lohnerhöhung liegt, sondern der Ausbau und Erhalt sozialer Rahmenbedingungen.
Vorrangige Ziele müssen in Zukunft sein:
- tariflich festgesetzte Höchst- und Mindestarbeitszeit z. B. 30 Stundenwoche Höchstarbeitszeit; Mindestens jedoch 20 Stunden
- tariflich festgesetztes Verbot von Überstunden, sollte es ein besonderer Umstand tatsächlich unumgänglich machen, dass Überstunden zu leisten sind, sind diese unverzüglich nach Wegfall der Ursache entweder durch Freizeit auszugleichen oder als Soııderzuwendung finanziell auszugleichen. Sonderzuwendungen werden weder steuerlich noch sonst Abzugsfähig berücksichtigt.
- tariflich festgesetzt das Männer und Frauen für gleiche Arbeit gleichen Lohn erhalten
– tariflich festgesetzte Verordnung für Sonn- und Feiertagsarbeit.
–